AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

(1) Der Shop wird betrieben durch die 2Many Snakes GmbH, sodass Verträge zwischen dem Besteller und der 2Many Snakes GmbH zustande kommen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 2Many Snakes GmbH und dem Besteller. Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Verbraucher und Unternehmer.

(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 


 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der 2Many Snakes GmbH sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Bestellung stellt daher lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax etc.) der 2Many Snakes GmbH oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

(2) Die 2Many Snakes GmbH ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers – abzulehnen.

(3) Es gibt keinen Mindestbestellwert.

 


 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verbrauchern behält sich die 2Many Snakes GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die 2Many Snakes GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit der 2Many Snakes GmbH vor.

(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, der 2Many Snakes GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Unternehmenssitzwechsel hat der Unternehmer der 2Many Snakes GmbH unmittelbar anzuzeigen.

(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung tritt der Unternehmer der 2Many Snakes GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die 2Many Snakes GmbH nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die 2Many Snakes GmbH behält sich aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.